
Der Staatsrat hat gegenüber dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung zu den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 Stellung genommen. Er stellt fest, dass die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den letzten Jahren im Verhältnis zurückgegangen sind und lehnt daher eine zusätzliche Kürzung ab, die eine weitere Reduktion des Einkommens der Landwirtinnen und Landwirte zur Folge hätte und sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Anpassungen des Sektors an die Folgen des Klimawandels gefährden würden.
An seiner Sitzung vom 24. Januar hat der Staatsrat zum Entwurf des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 Stellung genommen. Dieser vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in die Vernehmlassung gegebene Entwurf sieht insbesondere eine Kürzung der Beträge um 2,5 % gegenüber der aktuellen Periode 2022-2025 vor.
In seiner Stellungnahme betont der Staatsrat, dass die Beträge des Bundes für die Landwirtschaft über die letzten 15 Jahre nominal stabil geblieben sind, während sie in anderen Ausgabenbereichen angestiegen sind. Der Anteil der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung ist somit um rund ein Drittel zurückgegangen (von 5,9 % auf 4,1 %). Diese Entwicklung erfolgt in einer Phase, in der das Einkommen der bäuerlichen Familien bereits durch die Inflation stark belastet ist und der gesamte Sektor im Rahmen der Klimastrategie bedeutende Investitionen vornehmen muss, um seine eigenen Auswirkungen zu reduzieren und sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
Der Staatsrat weist darauf hin, dass im Talgebiet nur gerade 46 % der Betriebe den Vergleichslohn erreichen, im Hügelgebiet sind es lediglich 27 % und im Berggebiet gar nur 17 %. 2022 ist der Arbeitsverdients pro Familienarbeitskraft sogar um über 6 % gesunken. Die Massnahmen zugunsten der Einkommen der Bauernfamilien sollten daher verstärkt und nicht reduziert werden, wie das der Entwurf des Bundes vorsieht.
Die für die Umsetzung der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung und der Strategie Strukturverbesserung 2030+ nötigen Investitionen erfordern ebenfalls bedeutende zusätzliche Finanzmittel, die nicht von den Direktzahlungen entnommen werden können, da dies die wirtschaftliche Situation der Landwirtinnen und Landwirte und ihrer Familien noch zusätzlich verschlechtern würde.