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 Kantonales Klimagesetz – der Kanton Freiburg als Vorreiter

Nach der Verabschiedung des kantonalen Klimaplans durch den Staatsrat am 14. Juni 2021 macht der Kanton Freiburg weiter mit der Umsetzung seiner ambitionierten Klimapolitik: Der Staatsrat schickt den Vorentwurf für das erste kantonale Klimagesetz der Schweiz in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Klimagesetzes, das die Berücksichtigung von Klimafragen bei den Aufgaben und Tätigkeiten des Staats verbindlich vorschreibt, ist ab sofort eröffnet und läuft bis am 10. Dezember 2021.

Der Vorentwurf des Klimagesetzes (KlimG) zielt darauf ab, die Klimapolitik des Kantons Freiburg zu gestalten und zu stärken. Er ermöglicht zudem die Umsetzung der Motion 2019-GC-44 «Kantonale gesetzliche Grundlage für Klima und Umwelt», die vom Grossen Rat am 25. Juni 2020 angenommen wurde. Das KlimG wirkt als Koordinierungsinstrument, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des vom Staatsrat am 14. Juni 2021 verabschiedeten Kantonalen Klimaplans (KKP) und der Klimastrategie des Kantons insgesamt sicherzustellen. Erstmals wird auf kantonaler Ebene eine spezifische Rechtsgrundlage geschaffen, die dem Klimaschutz, der angesichts der Lage dringend ist, eine rechtliche Legitimität verleiht. Der Vorentwurf soll den bestehenden Rechtsrahmen ergänzen.

Die wichtigsten Vorschläge

Der Vorentwurf des KlimG sieht vor, dass bestimmte Elemente der Freiburger Klimastrategie rechtlich verbindlich werden. Weiter werden darin klare kantonale Ziele für die Verminderung der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel formuliert:

  • die Treibhausgasemissionen bis 2030 halbieren;
  • bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen;
  • die Resilienz des Kantonsgebiets gegenüber dem Klimawandel erhöhen.

Die Entwicklung und Umsetzung des KKP wird zu einer ständigen Aufgabe des Staatsrats. Der Text schreibt zudem vor, dass Klimafragen bei den Aufgaben und Tätigkeiten des Staats berücksichtigt werden müssen.

Weiter legt der Vorentwurf den Rahmen für die finanziellen Unterstützungen und die Zusammenarbeit zwischen dem Staat, den Gemeinden, den Unternehmen und der Bevölkerung fest. Ausserdem wird darin der Wille des Staats unterstrichen, sich an den internationalen und nationalen Bemühungen, die Finanzströme mit den Klimazielen in Einklang zu bringen, zu beteiligen.

Die Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure ist angesichts der globalen Herausforderung des Klimawandels unerlässlich und wird daher gefördert. So soll unterstützt werden, wer sich ganz konkret für die Erreichung der gesetzten Ziele einsetzen, seien es Unternehmen, Gemeinden, Vereine, privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Institutionen oder Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeinden sind unmittelbar vom Klimawandel und den zu erwartenden Auswirkungen auf ihr Gebiet und ihre Bevölkerung betroffen. Daher ist es wichtig, dass sie sich an der Seite des Staats für den Klimaschutz einsetzen. Die Gemeinden sind auch angehalten, Klimafragen bei ihren Projekten und Aktivitäten zu berücksichtigen und sie in ihre Planungsinstrumente einzubeziehen.

Der Staatsrat wird dem Grossen Rat in regelmässigen Abständen einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Massnahmen vorlegen.

Die Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs dauert vom 8. September bis 10. Dezember 2021.

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