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 Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden: 1. Paket geht in die Vernehmlassung

Der Staatsrat gibt den Gesetzesvorentwurf zum 1. Paket der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden in die Vernehmlassung. Das Paket umfasst die Bereiche familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen, Hilfe und Pflege zu Hause, Menschen mit Behinderung und betagte Personen in Pflegeheimen. Durch das Gesetz sollen die Gemeinden die grösstmögliche Autonomie erhalten und die Aufteilung der Finanzierung der Aufgaben soll geklärt werden. Dieses erste Paket führt zu einer Lastenverschiebung im Rahmen von rund 80 Millionen Franken. Das vorgeschlagene finanzielle Gleichgewicht sieht vor, dass die Finanzierung der Ergänzungsleistungen auf die Gemeinden übertragen wird, und dass diese einen kleineren Anteil an der Motorfahrzeugsteuer übernehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. August.

Das Projekt der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden (DETTEC) wurde 2013 gestartet. Zahlreiche Bereiche wurden analysiert, um die Aufgaben derjenigen öffentlichen Instanz zuzuweisen, die sie am besten erfüllen kann. Durch das DETTEC-Projekt sollen insbesondere die Kompetenzen der Gemeinden gestärkt werden, der ersten Stufe unseres demokratischen Systems.

Das 1. DETTEC-Paket umfasst vier Bereiche:

  • familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen
  • Hilfe und Pflege zu Hause
  • Menschen mit Behinderung
  • Betagte in Pflegeheimen

Jeder dieser Bereiche wurde eingehend von einer Projektorganisation geprüft, die sich aus Vertretern des Staates, der Oberamtmänner und der Gemeinden zusammensetzt. Der Staatsrat folgte den Vorschlägen des Lenkungsausschusses in vollem Umfang. Unter der Federführung der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), die für das Projekt verantwortlich zeichnet, wurden sie in einem Gesetzesvorentwurf konkretisiert, der in erster Linie von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) ausgearbeitet wurde.

Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen
Die DETTEC-Analysen führen zur Schlussfolgerung, dass die meisten Aufgaben dieses Bereichs vollständig den Gemeinden übertragen werden können. Eine Ausnahme bilden dabei die Aufsichtsaufgaben. Zusätzlich zu den derzeitigen Gemeindesubventionen zur Ermöglichung degressiver Tarife müssen die Gemeinden also auch das übernehmen, was heute vom Staat finanziert wird.

Die Gemeinden werden über den Freiburger Gemeindeverband auch damit beauftragt sein, die Beiträge der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden sowie die Sozialabgabe aus der Steuerreform aufzuteilen.

Hilfe und Pflege zu Hause
Dieser Bereich wird von den Gemeinden übernommen, wie es bereits heute weitgehend der Fall ist. Die Nähe spielt hier eine entscheidende Rolle.

Menschen mit Behinderung
Bereits heute ist der Staat alleine für diesen Bereich zuständig, der aber zu 55 % von den Gemeinden finanziert wird. Die DETTEC schlägt vor, von dieser Finanzierung durch die Gemeinden abzusehen, damit der Kreis der Entscheidenden mit dem Kreis der Abgabepflichtigen übereinstimmt.

Betagte in Pflegeheimen
Es wird vorgeschlagen, die Betreuungskosten von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern allein den Gemeinden zu übertragen, während der Staat die Pflegerestkosten ganz übernehmen soll. Diese beiden Ausgaben werden heute vom Staat und den Gemeinden gemeinsam getragen. Diese Reform zieht tiefgreifende Änderungen bei der Finanzierung dieses Bereichs nach sich, insbesondere bei den Ergänzungsleistungen, die bereits stark von der Bundesreform betroffen sind, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Die vorgeschlagene Übertragung von Aufgaben und Finanzierungen, insbesondere die Übernahme des ganzen Bereichs der Menschen mit Behinderung, führt zu einer Zunahme der Aufwendungen für den Staat in der Grössenordnung von 80 Millionen Franken pro Jahr (und damit zu einer Entlastung der Gemeinden um den gleichen Betrag). Der Vorentwurf enthält auch einen Finanzausgleichsmechanismus: Er sieht vor, die Finanzierung der Ergänzungsleistungen auf die Gemeinden zu übertragen und den Anteil der Gemeinden an der Fahrzeugsteuer um 2 % zu senken.

Obwohl es finanziell ausgewogen ist, zieht das 1. DETTEC-Paket einen Bruttoaufwand von rund 80 Millionen für den Staat nach sich. Wenn der Grosse Rat dem Gesetz zustimmt, muss es daher Gegenstand eines Referendums sein. Es soll voraussichtlich 2023 in Kraft treten. Im erläuternden Bericht zum Vorentwurf werden mehrere Themen, hauptsächlich aus dem Schulbereich, aufgelistet, die in einem zweiten Paket im Lauf der nächsten Legislaturperiode analysiert werden sollen.

Der Gesetzesvorentwurf und der erläuternde Bericht auf Deutsch und Französisch und die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer sind auf der Website der Staatskanzlei einsehbar: www.fr.ch/vernehmlassungen.

Die Bemerkungen dazu sind bis am 25. August 2021 per E-Mail an das Generalsekretariat der ILFD zu richten.

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