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 Abstimmung vom 12. November – JA zur DETTEC

Am 12. November 2023 werden die Freiburger Stimmberechtigten über das 1. Paket der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden abstimmen. Dieser Entwurf bezieht sich auf vier verschiedene Bereiche und will klären, wer zwischen Kanton und Gemeinden wofür zuständig ist und was finanziert. Da seine finanziellen Auswirkungen brutto bei über 75 Millionen Franken pro Jahr liegen, untersteht er dem obligatorischen Finanzreferendum.

Einführung

Die Schweiz ist ein Bundesstaat: Die Macht ist zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Diese Machtteilung ist ein wichtiger Bestandteil des nationalen, kantonalen und lokalen Zusammenhalts. Sie ist eine Stärke unserer Demokratie und gewährleistet sowohl einen Gesamtüberblick als auch bürgernahe Behörden. Gesetzesänderungen können sich auf die Aufteilung der Aufgaben zwischen den drei Ebenen auswirken. So wurde die Aufteilung im Laufe der Jahre weniger klar, was die Steuerung in verschiedenen Bereichen beeinträchtigte. Der Kanton Freiburg und seine Gemeinden haben daher beschlossen, eine «Aufgabenentflechtung» einzuleiten. Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Finanzierung sollen geklärt und nach dem Grundsatz «Wer bezahlt, befiehlt» ausgerichtet werden. Wegen seiner Grösse wurde das Projekt in mehrere Etappen unterteilt. Bei dieser Vorlage, die dem obligatorischen Referendum untersteht, handelt es sich um das 1. Paket zur Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden (DETTEC). 

Die Vorlage

Das 1. DETTEC-Paket umfasst vier Bereiche:

  • Familienergänzende Betreuungseinrichtungen
  • Hilfe und Pflege zu Hause
  • Sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien
  • Betagte in Pflegeheimen

Familienergänzende Betreuungseinrichtungen

Die DETTEC bestätigt die heutigen Kompetenzen der Gemeinden und ihre Ansiedlung in der Nähe der Leistungsempfängerinnen und empfänger. Sie kommt zur Schluss, dass die Aufgaben in diesem Bereich vollständig den Gemeinden übertragen werden sollen. So können die lokalen Bedürfnisse am besten berücksichtigt werden. Der Kanton bleibt aber weiterhin für die Aufsicht und die Bewilligungen zuständig, wodurch Mindestleistungen und die Qualität der Betreuung im ganzen Kantonsgebiet sichergestellt werden können. Der Freiburger Gemeindeverband wird mit der Verteilung der Beiträge der Arbeitgeber 
und der Selbstständigerwerbenden sowie der Sozialabgabe aus der Steuerreform beauftragt. Diese Beiträge werden, wie bereits heute, vollumfänglich dafür eingesetzt, die Kosten für die Eltern zu senken.

Hilfe und Pflege zu Hause

In diesem Bereich spielt die Nähe der Behörden zur Bevölkerung eine wichtige Rolle. Er wird daher vollumfänglich von den Gemeinden übernommen, die bereits heute weitgehend zuständig sind. Die Subventionen des Kantons fallen weg.

Sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien

Der Kanton ist heute schon alleine zuständig für diesen Bereich, der jedoch zu 55 Prozent von den Gemeinden finanziert wird. Er wird neu auch die Kosten vollständig übernehmen.

Betagte in Pflegeheimen

Die Pflege und Betreuung von Betagten in Pflegeheimen werden heute von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert. Neu sollen die Gemeinden für die Betreuung der Pflegeheimbewohnerinnen und bewohner zuständig sein, während der Kanton die Pflegekosten vollumfänglich übernimmt.

Finanzielles Gleichgewicht

Die geplanten Verschiebungen würden zu zusätzlichen Kosten für den Staat in der Höhe von 75 Millionen Franken pro Jahr führen, wobei die Gemeinden entsprechend entlastet würden. Die Vorlage sieht daher einen Finanzausgleichsmechanismus vor: Die Gemeinden übernehmen neu die Finanzierung der Ergänzungsleistungen. Gemäss Gesetzesentwurf werden die finanziellen Auswirkungen nach drei Jahren evaluiert, damit die bei der Ausarbeitung des Entwurfs getroffenen Annahmen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden können. 

Der Standpunkt des Staatsrates

Die Nähe der Behörden zur Bevölkerung ist ein wichtiger Grundsatz unserer föderalistischen Demokratie, um den uns viele Länder beneiden. Dank der dezentralen Strukturen werden öffentliche Leistungen so bürgernah wie möglich beschlossen und erbracht. Die Gemeinden kennen die Bedürfnisse ihrer Einwohnerinnen und Einwohner am besten und können die Leistungen danach ausrichten. Der Kanton übernimmt dagegen diejenigen Aufgaben, die auf dem ganzen Kantonsgebiet einheitlich erfüllt werden sollen oder die eine kritische Masse erfordern, die die Möglichkeiten der Gemeinden übersteigt. Die Kantonsverfassung garantiert die Gemeindeautonomie, die bewahrt und gestärkt werden muss. Das 1. DETTEC-Paket trägt dazu bei und führt zu einer klareren Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen Gemeinwesen des Kantons. Es erlaubt eine kohärentere Steuerung und Leistungen, die den Erwartungen der Bevölkerung besser entsprechen. Die DETTEC verbessert zudem die Transparenz der finanziellen Beteiligungen der Gemeinwesen und die Leistungsempfängerinnen und -empfänger.

Debatte im Grossen Rat

Die Vorlage wurde im Februar und März 2023 im Grossen Rat behandelt und fand breite Unterstützung (68 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen). Die wichtigsten Kritikpunkte betrafen die finanziellen Annahmen, die als zu unsicher eingestuft wurden, und den Beschluss, mit der DETTEC weiterzumachen, obwohl die Auswirkungen der laufenden Reformen auf Bundesebene noch nicht genau bekannt seien. Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage wiesen darauf hin, dass das 1. DETTEC-Paket das Ergebnis eines zehnjährigen Prozesses sei und dass die getroffenen finanziellen Annahmen so solide wie möglich seien. Die von der DETTEC betroffenen Bereiche seien auf Bundesebene immer wieder von Reformen betroffen. Zuwarten würde deshalb nur bedeuten, dass die Aufgabenentflechtung nie stattfindet. 
Einige Mitglieder des Grossen Rates sprachen sich für eine Zentralisierung aus, da sie einen Leistungsabbau befürchten. Ihrer Meinung nach sollte der Kanton die Beiträge der Arbeitgeber an familienergänzende Betreuungseinrichtungen auch weiterhin verwalten. Die Mehrheit war jedoch der Ansicht, dass sich die Gemeinden, die bereits heute weitgehend für die betroffenen Bereiche zuständig sind, für einen deutlichen Ausbau der Leistungen eingesetzt hätten, vor allem bei der familienergänzenden Betreuung. Zudem könnten die Gemeindebehörden aufgrund ihrer Bürgernähe besser und rascher auf die Bedürfnisse der Bevölkerung reagieren und damit bessere Leistungen erbringen. 

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