
Am 28. September stimmt die Freiburger Bevölkerung über eine kantonale Initiative mit dem Titel «Für die Erhaltung des Greyerzersees und seiner Ufer» ab. Der Staatsrat und der Grosse Rat sowie alle Gemeinden rund um den Greyerzersee empfehlen, diese Initiative abzulehnen, da sie sie für zu restriktiv halten.
Die Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs schlägt eine Änderung der Kantonsverfassung vor, damit der Greyerzersee, seine Umgebung und die Gesamtheit seiner Ufer als ein kantonales Naturerbe zu betrachten sind, das es zu bewahren und zu schützen gilt. Sie ist unvereinbar mit dem Ziel des Staatsrats, ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem Schutz der Landschaft des Greyerzersees und der Möglichkeit für Menschen, sich in der Natur erholen zu können.
Der Staatsrat und der Grosse Rat sowie die Gemeinderäte aller Gemeinden rund um den Greyerzersee empfehlen, diese Initiative abzulehnen, da sie sie für zu restriktiv halten. Die Erhaltung des Greyerzersees, der als Landschaft von kantonaler Bedeutung (LKB) anerkannt ist, wird bereits durch die Bundes- und die Kantonsgesetzgebung gewährleistet. Diese haben zum Beispiel zum Verzicht auf das Projekt Goya Onda geführt, das der Initiative zugrunde liegt.
Initiative führt zu Doppelspurigkeit
Der kantonale Richtplan und der regionale Richtplan Greyerz gewährleisten bereits, dass die Biodiversität des Sees und seiner Ufer erhalten bleibt und gleichzeitig eine vernünftige Entwicklung von Tourismus- und Freizeitaktivitäten ermöglicht wird. Die Annahme der Initiative würde sämtliche Umgestaltungen in der Umgebung des Sees betreffen ‒ auch solche, die notwendig sind. Jeder Verband und jede Privatperson könnte sich unmittelbar auf den Verfassungsartikel berufen, um gegen ein Planungs- oder Bauvorhaben zu opponieren. Dies würde die Verfahren deutlich verlängern und das Zustandekommen der Projekte wäre ungewiss.
Die Verankerung eines zusätzlichen Schutzes in der Kantonsverfassung würde jede neue Aktivität in der Umgebung der Ufer des Greyerzersees gefährden. Dies würde auch die Bemühungen der lokalen, regionalen und kantonalen Behörden, die Erhaltung und den Zugang zu diesem Naturerbe zu gewährleisten, infrage stellen.
Einen spezifischen Artikel mit Bezug zu einem bestimmten Standort, in diesem Fall dem Greyerzersee, in die Kantonsverfassung aufzunehmen, würde schliesslich eine Ausnahme darstellen. Die Verfassung muss ihre Rolle des Garanten für allgemeine Grundsätze beibehalten – ohne dabei auf spezifische Fälle einzugehen.
Das Ziel der Initiative ist zwar lobenswert, doch der Text ist absolut formuliert, so dass seine Umsetzung zu zahlreichen Blockaden führen könnte. Der Staatsrat und der Grosse Rat sowie die Gemeinden rund um den Greyerzersee empfehlen den Freiburger Bürgerinnen und Bürgern, am 28. September ein Nein zur Initiative «Für die Erhaltung des Greyerzersees und seiner Ufer» in die Urne zu legen.