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 Die Agglo geht, die Agglomeration kommt

Der Grosse Rat hat mit deutlicher Mehrheit ein neues Agglomerationsgesetz angenommen. Damit wird die institutionalisierte Agglo im Kantonszentrum einem Gemeindeverband weichen. Aufgaben werden verschwinden, und es werden Subventionen erwartet.

Freiburger Nachrichten, 22. August 2020 – Urs Haenni

Rund um Grossfreiburg hat es in der Agglomeration noch Platz für weitere Mitgliedsgemeinden. Bild Charley Rappo/a Urs Haenni FREIBURG Die institutionalisierte Agglomeration Freiburg mit einem vom Volk gewählten Agglorat und einem Agglovorstand, die sich um Raumplanung, Verkehr, Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsförderung kümmern, wird in zwei Jahren verschwunden sein. An ihre Stelle tritt ein neuer Gemeindeverband, dessen Aufgaben nur noch Raumplanung und Verkehr umfassen. Dies hat der Grosse Rat gestern mit der Annahme eines revidierten Gesetzes über die Agglomerationen entschieden. Er fällte diesen Entscheid in der Schlussabstimmung mit 75 gegen 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen relativ klar.

In der ersten Lesung, als es um die einzelnen Artikel ging, waren noch 18 Grossräte dagegen. Am Donnerstag hatten gar 24 Grossräte das Geschäft zurückweisen wollen. Für alle Agglomerationen Wie schon beim Eintreten ging auch aus der gestrigen Debatte hervor, dass sich die Befürworter von der neuen Organisationsform eine Erweiterung des Perimeters erhoffen. Bei einem Gemeindeverband, der sich einiger vor allem auf die Stadt ausgerichteter Aufgaben entledigt hat, wäre die Eintrittshürde für weitere Gemeinden aus den Bezirken Saane, Sense und See weniger hoch. Und wenn der Perimeter sich der vom Bund definierten Agglomeration annähert, würden mehr Bundessubventionen und neu auch Kantonssubventionen fliessen, argumentierten die Befürworter.

«Das Gesetz hat Auswirkungen auf alle möglichen Agglomerationen», sagte Staatsrat Didier Castella (FDP). Er erwähnte dabei nicht nur den bereits existierenden Gemeindeverband der Agglomeration Bulle, sondern auch mögliche weitere Gebilde mit Deutschfreiburger Gemeinden und der Region Bern oder den Kantonssüden mit der Region Montreux/Vevey. Demokratieverlust? Wie am Donnerstag kam auch bei der gestrigen Beratung der einzelnen Artikel der Widerstand aus der Fraktion Mitte/links/grün. Bruno Marinier (Grüne, Villars-sur-Gläne) sprach der Änderung insbesondere die demokratische Legitimation ab. Die bisherige Agglo bezeichnete er als wichtiges Raumplanungsorgan, das durch eine Volksabstimmung geschaffen wurde.

Sie fusse auf der Gemeindeautonomie: «Gemeinden können sich so organisieren, wie sie wollen. Der Bund gibt keine bestimmte Form der Agglomeration vor.» Marmier argumentierte, dass die bisherige Agglo genau so effizient arbeite wie ein Gemeindeverband, vielleicht sogar schneller. «Lasst uns so arbeiten, wie wir wollen», so das Agglo-Vorstandsmitglied. Seine Parteikollegin Christa Mutter (Freiburg) bedauerte den Wegfall der «einzigen richtigen demokratischen Institution, die in diesem Jahrhundert geschaffen wurde».

Die Mitglieder der Aggloversammlung seien vom Volk gewählt; in einen Gemeindeverband würden sie aber nicht gewählt, sondern delegiert. «Es sind Marionetten: Sie müssen die Position ihrer Gemeinderäte vertreten», so Mutter. Laurent Dietrich (CVP, Freiburg), Sprecher der Kommission, die die neue Organisationsform angeregt hatte, meinte: «Wenn mehr Gemeinden dabei sind, sind die Entscheide auch breiter abgestützt. Das ist demokratisch.» Entscheidungsprozesse würden einfacher und flexibler.

Auch die neue Rolle des Oberamtmanns als neutraler Akteur sei wichtig. Kein Warten auf Gutachten Dass mit dem gestrigen Entscheid des Grossen Rats eine Volksabstimmung annulliert wird, ist für Dietrich legitim: «Wir sind der kantonale Gesetzgeber und nehmen unsere Verantwortung wahr.» Staatsrat Castella ergänzte: «Der Volksentscheid wurde auf einem tieferen Niveau getroffen, hier handelt es sich um ein kantonales Gesetz. Der Kanton Freiburg kann ja auch nicht Entscheide der Bundesversammlung kippen.» Diese Frage wird derzeit noch in einem Rechtsgutachten geprüft, das im September vorliegen soll.

Marmier stellte deshalb den Antrag, die zweite Lesung des Gesetzes erst im Rahmen der nächsten Session vorzunehmen, wenn das Gutachten da ist. Doch auch dieser Antrag scheiterte mit 10 gegen 77 Stimmen. Castella sagte: «Wir haben die Frage durch unsere juristischen Dienste prüfen lassen. Es gibt keine Chance, dass der Entscheid umgestossen wird.» Castella lobte die Arbeit der bisherigen Agglo.

«Es war ein innovatives Projekt. Aber heute sind die Gegebenheiten anders. Der Bund hat seine eigene Agenda. Es ist nicht unser Wille, die Agglomeration zu ersetzen, sondern sie grösser und attraktiver zu machen. Die bisherige Arbeit wird fortgesetzt.

» Zum Gesetz Über 40 Artikel fallen weg Das gestern genehmigte neue kantonale Gesetz über die Agglomerationen beendet ein Unikum in der Schweiz. Es schafft das institutionalisierte Agglomerationsmodell ab, das für die Region Grossfreiburg gilt. Es wird in Zukunft nur noch ein mögliches Organisationsmodell geben, nämlich einen Gemeindeverband. Damit fallen über 40 Artikel aus dem Gesetz weg, die nur die Agglo Freiburg betrafen. Nach der Umwandlung umfasst der Aufgabenbereich der Agglomeration nur noch Planung und Mobilität.

Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsförderung fallen weg. Entweder gehen sie in anderen Strukturen auf, oder es müssen dafür neue Verbände geschaffen werden. Das neue Gesetz schafft auch eine rechtliche Grundlage für die staatliche Unterstützung von spezifischen Massnahmen. Nebst den Bundessubventionen sind somit auch kantonale Subventionen für Agglomerationsprojekte möglich. Gemäss Gesetz ist die Finanzierung von Studien zur Ausarbeitung von Agglomerationsprogrammen möglich, und zwar in einer Flöhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten oder 300 000 Franken pro Planungsperiode.

Das neue Gesetz hebt das bisherige Verbot für Oberamtspersonen auf, in einem Organ der Agglomeration Einsitz zu nehmen. Welche Rolle Oberamtspersonen einnehmen können, bleibtim Einzelfall zu definieren. Schliesslich sieht das Gesetz auch eine zweijährige Frist vor, um die neue Organisationsform einzuführen, uh.

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