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 Didier Castella will den Weg zur zweisprachigen Gemeinde aufzeigen

Staatsrat Didier Castella (FDP) unternimmt einen neuen Anlauf zur Einführung eines Sprachengesetzes für Gemeinden.

Freiburger Nachrichten, 14. Mai 2020 – Urs Haenni

FREIBURG Courtepin ist die einzige Freiburger Gemeinde, die als zweisprachig gilt und sich dabei auf eine rechtliche Grundlage stützen kann. In ihrem Fall führte die Zweisprachigkeit über eine Fusionsvereinbarung – ein Schritt, der auch bei der Fusion von Grossfreiburg angestrebt wird. Ansonsten aber fehlt eine gesetzliche Grundlage, obwohl in der Kantonsverfassung die Möglichkeit von zweisprachigen Gemeinden vorgesehen ist. Diese Gesetzeslücke möchte Staatsrat Didier Castella (FDP) schliessen. «Die Situation ist unbefriedigend.» Wie er den FN sagt, habe seine Direktion ein Projekt in der Pipeline. Dieses sei aber nicht vor Ende der Legislatur reif. In einem Gesetz möchte er die Kriterien und Folgen für zweisprachige Gemeinden aufzeigen. Frühere Versuche für ein Sprachengesetz liegen Jahre zurück.

Ein neuer Anlauf für ein Sprachengesetz

Die Kantonsverfassung sieht vor, dass eine Gemeinde Deutsch und Französisch als gemeinsame Amtssprachen haben kann. Doch wie das Verfahren dazu aussieht, ist gesetzlich nicht festgelegt. Staatsrat Didier Castella möchte diese Lücke nun schliessen.

Courtepin ist dank der Fusionsvereinbarung die einzige Gemeinde, die sich mit Recht als zweisprachig bezeichnen darf. Bild chsr es tu ena/a Urs Haenni FREIBURG «Ich spreche ein Couchepin-Deutsch. Vielleicht bin ich gerade deshalb die geeignete Person, um ein Gesetz zur Festlegung der Amtssprache von Gemeinden durchzubringen.» Staatsrat Didier Castella (FDP) verweist darauf, dass sich in der Vergangenheit vor allem deutschsprachige Politiker für eine gesetzliche Regelung der Amtssprache von Gemeinden starkgemacht hatten. So etwa Urs Schwaller, sein Vorvorvorgänger in der Direktion der Institutionen, sowie Erwin Jutzet als Grossrat (siehe Kasten).

Damals hätten diese Vorstösse aber bei Französischsprachigen Ängste vor einer Germanisierung geweckt. Diese Ängste könne er vielleicht nehmen, wenn die Initiative von ihm als Französischsprachigem komme, so Castella. «Ich glaube, die Freiburger Bevölkerung ist heute eher bereit für ein Sprachengesetz», meint er. «Schliesslich ist die Zweisprachigkeit ja ein Trumpf unseres Kantons.» Verweis auf die Verfassung In seiner bisherigen Amtszeit sei er mehrfach mit der Frage konfrontiert worden, was eine Gemeinde unternehmen müsse, um sich als zweisprachig zu erklären, so Castella.

Doch eine Antwort gebe es nicht. Er verweist auf die Kantonsverfassung, in der es heisst: «Die Amtssprache der Gemeinden ist Französisch oder Deutsch. In Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit können Französisch und Deutsch Amtssprachen sein.» Es steht aber nichts darüber, nach welchem Verfahren, nach welchen Kriterien und durch welche Behörde die Amtssprache einer Gemeinde bestimmt wird. «Das Prinzip steht in der Verfassung, aber es wurde noch nie in Form eines Ausführungsgesetzes umgesetzt», so Castella.

«Das ist unbefriedigend.» Er will dieses Manko nun beheben. «Es gibt kein fertiges Projekt, aber es steckt in der Pipeline», sagt er. «Aufgrund des derzeitigen Ressourcenproblems wird es wohl nicht vor Ende Legislatur reichen. Doch ich will nun die Temperatur nehmen.

» Nur Courtepin hat Status Unbefriedigend sei die jetzige Situation auch deshalb, weil nicht nur die Zweisprachigkeit einer Gemeinde nicht geregelt sei, sondern weil es auch für den Status einer rein deutschoder französischsprachigen Gemeinde keine gesetzliche Regelung gebe. Wenn eine Gemeinde eine Amtssprache anwendet, so hat das historische Gründe und entspricht dem Gutdünken des Gemeinderats. Auf einem Gesetz basiert dies jedoch nicht. «Die einzige formell zweisprachige Gemeinde ist Courtepin», präzisiert Samuel Russier, Generalsekretär bei der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft. Möglich wurde dies bei der Fusion der Gemeinde.

«Eine Fusionsvereinbarung ist derzeit der einzig mögliche Weg, die Amtssprache einer Gemeinde festzulegen», ergänzt Didier Castella. Für den Staatsrat ist deshalb der laufende Prozess für eine Fusion von Grossfreiburg der Anstoss, es wieder mit einem Sprachengesetz zu probieren. Für Castella ist klar, dass die Initiative von einer Gemeinde aus kommen muss, wenn sie offiziell zweisprachig sein will. Eine gesetzliche Regelung aufgrund des Verfassungsartikels müsste gemäss Castella die Kriterien aufzeigen, die es für die Zweisprachigkeit braucht, aber auch die daraus resultierenden Folgen. Die Kriterien für einen solchen Status setzen sich gemäss Castella aus der Bevölkerungsstatistik zusammen, aber auch daraus, wie eine Gemeinde die Zweisprachigkeit in der Praxis handhabt – beispielsweise, ob Kinder die Schule in beiden Sprachen besuchen können oder ob Dokumente in beiden Sprachen erstellt werden.

Ein Gesetz müsste laut Castella aber auch aufzeigen, was eine offizielle Zweisprachigkeit für die Gemeinde bedeutet: «Eine Gemeinde muss vor einem solchen Schritt wissen, dass er mit Kosten und Aufwand verbunden ist.» Gerade bezüglich der Bevölkerungszusammensetzung bräuchte es aber eine neue statistische Basis. Generalsekretär Samuel Russier erklärt, dass sich die Volkszählung seit 2000 auf Stichproben abstützt und Angaben wie die Sprache nicht mehr detailliert genug sind. Seit 2010 ist zudem die Nennung von mehreren Sprachen möglich. «Es braucht eine neue Erfassung, welche die bisherigen Statistiken verfeinert», sagt er.

Und die Oberämter? Castella meint auch, dass eine gesetzliche Basis für Amtssprachen nicht zwingend an den Gemeindegrenzen halt machen müsse. «Auch bei den Oberämtern sind die Amtssprachen nicht geregelt. Das Oberamt Saane beispielsweise ist offiziell nicht zweisprachig.» Gemeindeverbände wie Schulkreise hätten da einen Vorsprung und seien in der Regel viel pragmatischer, meint er. Für wie viele Freiburger Gemeinden ein zweisprachiger Status infrage käme, können weder Didier Castella noch Samuel Russier sagen.

Es wären wohl höchstens zehn, einigen sie sich. Vieles sei derzeit unbekannt, meint Castella. Am meisten interessiert ihn aber derzeit die Frage, wie die Bevölkerung darüber denkt. Rückblick Der Erfolg eines Grossrats, die Fragen eines Syndics In einer Anfrage von 2018 hatte der SP-Grossrat und Syndic der Stadt Freiburg, Thierry Steiert, vom Staatsrat wissen wollen, ob dieser eine Vollzugsgesetzgebung zu den Sprachen vorsehe. Der Staatsrat antwortete damals, dass er sich mit einer «allfälligen Gesetzgebung über die Sprachen im Einklang mit der Gemeindeautonomie auseinanderzusetzen gedenkt».

Zuerst wolle er aber einen Gesamtüberblick gewinnen im Rahmen eines Postulats zum Zweisprachigkeitslabel. Der Bericht erschien kürzlich: Der Staatsrat schrieb, er sei bereit, «eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten oder gegebenenfalls ein neues Gesetz auszuarbeiten». Thierry Steiert sagt auf Anfrage der FN, dass für ihn der Verfassungsartikel sehr generell sei und keinerlei Auskunft gebe, nach welchem Verfahren eine Gemeinde die Zweisprachigkeit anstreben könne. So stelle sich die Frage der Legitimation, wenn eine Gemeinde für sich eine Amtssprache beschliesse. «Ich verlange kein detailliertes Gesetz», so Steiert.

«Aber ich möchte doch wenigstens wissen, wer über die Amtssprache entscheiden kann: Ist es der Generalrat, oder braucht es eine Volksabstimmung?» Steiert betont, dass deshalb die Amtssprache auch zum Fusionskonzept von Grossfreiburg gehöre. Eine künftige Gemeinde Grossfreiburg könnte wie Courtepin auf diesem Weg zweisprachig werden. «Aber wenn die Fusion nicht zustande kommen sollte, dann müsste die Frage über ein kantonales Gesetz beantwortet werden.» Die Sprachenfrage kam in den letzten Jahrzehnten mehrfach auf. 1982 verlangte der damalige SP-Grossrat Erwin Jutzet mit einer Motion, dass Deutsch und Französisch auf kantonaler Ebene Amtssprachen seien.

«Vorher besagte die Kantonsverfassung, dass für Dekrete oder Gesetzestexte das Französische die Ursprache sei», erinnert sich Jutzet. «Ich regte auch an, ein Gesetz solle festhalten, welche Gemeinden als zweisprachig gelten.» Mit seiner Motion hatte Jutzet Erfolg: Nach einer Volksabstimmung 1991 wurden beide Sprachen in der Verfassung gleichberechtigt. «Ich war damit zufrieden und habe dann auf ein zusätzliches Gesetz verzichtet», so Jutzet. Später im Staatsrat unternahmen weder er noch andere Staatsratsmitglieder weitere Schritte für ein Sprachengesetz.

Für Jutzet war mit der neuen Verfassung Genüge getan. Zudem habe das Bundesgericht bei Freiburger Gerichtsbehörden korrigierend eingewirkt. Ein neues Gesetz hält Jutzet für schwierig: «Es kann zu Streit führen: Man darf nicht von oben herab bestimmen, und Kriterien für die Zweisprachigkeit sind heikel.» Einen Bericht mit Kriterien zur Festsetzung einer Zweisprachigkeit präsentierte 1993 eine Kommission unter CVP-Staatsrat Urs Schwallen Nach dem Jahr 2000 arbeitete der Generalsekretär des Verfassungsrats, Antoine Geinoz, einen Bericht mit drei Umsetzungsvarianten aus. Der Staatsrat verzichtete dann aber auf gesetzliche Erlasse zur Zweisprachigkeit.

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